Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Berechnen Sie Ihr Budget und finden Sie passende Anbieter.
Der Entlastungsbetrag ist vielen unbekannt oder wird nicht ausgeschöpft.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ihnen monatlich 131€ zustehen.
Selbst wenn bekannt, ist oft unklar, wofür das Geld eigentlich verwendet werden kann.
Nicht genutzte Beträge verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres – unwiederbringlich.
Unser Tool hilft Ihnen, Ihr Budget optimal zu nutzen.
Berechnen Sie Ihr verfügbares Budget mit wenigen Klicks. Inklusive Übertrag aus dem Vorjahr und Verfallswarnung.
Entdecken Sie, wofür Sie Ihr Budget einsetzen können – gefiltert nach Ihrem Pflegegrad.
Für PG 2-5: Berechnen Sie, wie viel Sachleistung Sie zusätzlich umwandeln können.
Direkte Verlinkung zum HelferPortal – finden Sie zertifizierte §45a-Anbieter in Ihrer Nähe.
Berechnen Sie Ihr verfügbares Budget in wenigen Sekunden.
Ihr Übertrag aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni genutzt werden.
Der Betrag ist zweckgebunden für diese Leistungen.
Putzen, Kochen, Einkaufen durch zertifizierte Helfer
§45a AnbieterAlltagsbegleitung, Gespräche, Spaziergänge
§45a AnbieterZuzahlung zu teilstationärer Tagespflege
PG 1-5Zuzahlung zu teilstationärer Nachtpflege
PG 1-5Zuzahlung zu stationärer Kurzzeitpflege
PG 1-5Transport zu Terminen und Aktivitäten
§45a AnbieterBesorgungen und Lieferdienste
§45a AnbieterKörperbezogene Pflege durch ambulanten Dienst
Nur PG 1Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40% der Sachleistung umwandeln.
Wenn Sie Ihre Sachleistung nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest für Entlastungsleistungen nutzen.
| Pflegegrad | Sachleistung | Max. Umwandlung (40%) | + Entlastungsbetrag | Gesamt möglich |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 761 € | 304 € | 131 € | 435 €/Monat |
| 3 | 1.432 € | 573 € | 131 € | 704 €/Monat |
| 4 | 1.778 € | 711 € | 131 € | 842 €/Monat |
| 5 | 2.200 € | 880 € | 131 € | 1.011 €/Monat |
Berechnen Sie das Budget und finden Sie Entlastung im Alltag
Beraten Sie Klienten kompetent zum Entlastungsbetrag
Zeigen Sie Kunden ihr verfügbares Budget
Digitales Tool für die Beratung nutzen
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht – unabhängig davon, ob sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen.
Kostenlos, ohne Anmeldung, sofort nutzbar. Für alle, die pflegen.