💰 Grundlagen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131€ pro Monat (= 1.572€/Jahr) und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden.
Alle mit Pflegegrad 1-5, die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Nicht bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim).
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nur als Kostenerstattung gezahlt. Sie bezahlen die Leistung, reichen die Rechnung ein und erhalten das Geld erstattet.
📋 Verwendung
§45a-Angebote: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Fahrdienste
Pflege-Einrichtungen: Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege (Zuzahlung)
Nur PG 1: Körperbezogene Pflege durch ambulante Dienste
Offiziell vom Bundesland anerkannte Entlastungsangebote wie Alltagshelfer, Betreuungsdienste und Nachbarschaftshilfen. Nur diese dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
📅 Übertrag & Verfall
Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, müssen aber bis 30. Juni genutzt werden. Danach verfallen sie.
Ja! Sie können die monatlichen 131€ über das Jahr ansammeln. Aber beachten Sie die Verfallsfrist für Vorjahres-Beträge!