§45a-Angebote erklärt

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Was sind §45a-Angebote?

Nach §45a SGB XI können die Bundesländer "Angebote zur Unterstützung im Alltag" offiziell anerkennen. Nur Anbieter mit dieser Anerkennung dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Wichtig: Nicht jede Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag abrechnen! Der Anbieter muss eine §45a-Anerkennung des jeweiligen Bundeslandes haben.

Typische §45a-Angebote

🏠

Haushaltshilfe

Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche

👥

Alltagsbegleitung

Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaft

🚗

Fahrdienste

Begleitung zu Arzt, Behörden

🎲

Betreuungsgruppen

Gemeinsame Aktivitäten

🏥

Pflegedienste

Hauswirtschaftliche Leistungen

🤝

Nachbarschaftshilfe

Ehrenamtliche Unterstützung

Wie erkenne ich anerkannte Anbieter?

Anerkannte Anbieter haben einen Bescheid der zuständigen Behörde (meist Sozialamt oder Landesamt). Die Anerkennung muss auf der Rechnung vermerkt sein.

💡 Tipp: Fragen Sie direkt beim Anbieter nach der §45a-Anerkennung! Seriöse Anbieter zeigen diese gerne vor.

Wie finde ich Anbieter?

Anerkannte Anbieter finden Sie über:

• Ihre Pflegekasse (führt Listen anerkannter Anbieter)
• Pflegestützpunkte in Ihrer Region
• Kommunale Seniorenberatung
• Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK)

Ihr Budget berechnen

Wie viel können Sie für §45a-Angebote nutzen?

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