Entlastungsbetrag nutzen

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Gute Nachricht: Kein extra Antrag nötig!

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch zu. Sie müssen nur die Leistung in Anspruch nehmen und die Rechnung einreichen.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

Anbieter finden

Suchen Sie einen §45a-anerkannten Anbieter in Ihrer Region – Alltagshelfer, Betreuungsdienste oder Pflegedienste.

Leistung vereinbaren

Besprechen Sie, welche Unterstützung Sie brauchen: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung zu Terminen.

Leistung nutzen

Der Helfer kommt zu Ihnen. Sie erhalten eine Rechnung mit allen Details.

💡 Tipp: Die Rechnung muss die §45a-Anerkennung des Anbieters enthalten.

Rechnung einreichen

Senden Sie die Rechnung an Ihre Pflegekasse mit dem Hinweis: "Erstattung aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI."

Geld erhalten

Die Pflegekasse prüft und überweist – meist innerhalb von 2-4 Wochen.

💡 Alternative: Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab!

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